Prävention im Sport

Gegen Gewalt – Für Kinderschutz

Der DFJJ NRW e.V. wendet sich gegen alle Formen interpersoneller Gewalt. Unter diesen Formen der Gewalt zählen physische, psychische, sexuelle Gewalt sowie Vernachlässigung.

Der Verband bekennt sich zu einem umfassenden Kinder- und Jugendschutz. Dieser tritt für die körperliche und seelische Unversehrtheit sowie Selbstbestimmung aller, im Besonderen der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen, ein. Wir pflegen eine Aufmerksamkeitskultur, unter anderem bezogen auf Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport, vor allem bei Kindern und Jugendlichen.

Der DFJJ NRW e.V. ist zertifiziertes Mitglied im Qualitätsbündnis „Schweigen schützt die Falschen – Gemeinsam gegen sexualisierte Gewalt“ des Landessportbundes NRW.

Der Verband ist ein Ort des gelebten Miteinanders, hier gibt es u.a. eine Chance, Grenzverletzungen wahrzunehmen und Hilfe anzubieten. Eine gelebte Kultur der Aufmerksamkeit kann betroffene Mädchen und Jungen zum Reden ermutigen, potentielle Täter und Täterinnen abschrecken und ein Klima schaffen, in dem Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt geschützt sind und sich wohl fühlen.

Jeder ehrenamtlich Tätige in den Vereinen des Verbandes muß ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, die Anerkennung des Ehrenkodex ist obligatorisch: das erweiterte Führungszeugnis wird in regelmäßigen Abständen vorgelegt. Personen, die einschlägig vorbestraft nach §72a SGB VIII sind, werden unmittelbar von ihrer Tätigkeit ausgeschlossen. 

Der DFJJ NRW e.V. hat Verhalten-/Spielregeln aufgestellt, die für alle verbindlich sind. Ebenso wurde ein Handlungsleitfaden erstellt und Interventionsschritte festgelegt. Der DFJJ NRW e.V. hat derzeit einen Ansprechpartner, der in allen Fragen eine diskrete und verschwiegene Unterstützung bietet. Als Verband sieht sich der DFJJ NRW e.V. als Unterstützer und Informationsgeber zu Fragen der Prävention und Intervention – er stellt zur Weitergabe und Nutzung von Informationsmaterialien/Schulungsmodulen des LSB NRW diese bereit.

Wendet Euch gerne an uns! Alle Fragen, Bitten und Beobachtungen werden vertraulich behandelt!

Karl-Heinz Muhs, nc*******@********ne.de, T 0172-1097603

Unsere Spielregeln:

1. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
2. Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische, gewalttätige und diskriminierende Äußerungen.
3. Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend. Übungsleiter/in duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
4. Übungsleiter/innen, Trainer/innen und andere Erwachsene betreten Umkleiden erst nach vorherigem Anklopfen und Bemerkbarmachen und bitten die Kinder sich etwas überzuziehen. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).
5. Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollten mit zwei Personen besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier-Augen-Prinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
6. Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.).
7. Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
8. Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer/innen, Übungsleiter/innen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern/Zelten etc.
9. Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- optimal Vier-Augen-Prinzip bei Begleitung durch ein Elternteil).
10. Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich Dich in den Arm nehme und tröste?“
11. Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird!“
12. Fotografien incl. bildlicher Darstellungen von Kindern und Jugendlichen und deren Veröffentlichung in jeglicher Form dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der gesetzlichen Vertreter bzw. der Jugendlichen erstellt werden.

Weitere Informationsmöglichkeiten

Homepage des Landessportbund NRW (LSB)

Schweigen schützt die Falschen – Kampagne gegen sexualisierte Gewalt im Sport!

https://www.lsb.nrw/unsere-themen/gegen-sexualisierte-gewalt-im-sport

Externe Anlaufstelle des LSB

Externe, unabhängige Beratungsstelle des Landessportbundes NRW für Betroffene von sexuellen Übergriffen, sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung:

Ladenburger&Lörsch
Rechtsanwältinnen
Neusser Straße 455
50733 Köln

Telefon: 02 21 / 97 31 28-54
Telefax: 02 21 / 97 31 28-55
E-Mail: in**@*****************ch.de
Webseite:http://www.ladenburger-loersch.de/

Broschüren des LSB:

Die folgenden Broschüren und Plakate stehen zum Download zur Verfügung, können aber auch als Printprodukt bei uns bestellt werden. Schickt dazu einfach eine E-Mail mit dem gewünschten Produkt an Sa************@*sb.nrw.

Elternkompass (pdf)

Broschüre „Finger weg! Pack mich nicht an!“ (Jungen) (pdf)

Ansprechstelle Safe Sport

Info- und Beratungsstelle mit bundesweitem Unterstützungsangebot

Homepage Safe Sport